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Sie können bei der SAB Anträge für Zuschüsse über eine Förderung einer Weiterbildung stellen. Der Antrag über die Bewilligung für einen Zuschuss bis
zu 80 % der Seminargebühr wird dann von der SAB bearbeitet und geprüft.
Der Antrag kann nicht durch die advopro - Akademie eingereicht, bearbeitet oder geprüft werden. Dies erfolgt ausschließlich durch die SAB.
Zu beachten ist u.a., dass die Kanzlei mindestens 6 Wochen vor der geplanten Anmeldung zur Weiterbildung den rechtsverbindlich unterzeichneten
Antrag einreichen muss. Dem Antrag sind alle benötigten Unterlagen beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn bei der SAB eingegangen sein müssen und dass mit dem Vorhaben erst nach Prüfung
der Förderwürdigkeit bzw. nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns begonnen werden darf.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Mitarbeiter im Servicecenter wenden.
Sie erreichen die Mitarbeiter montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch unter der Servicenummer 0351 4910-4930.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit sich über weitere Programme der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - im Internet unter www.sab.sachsen.de zu
informieren.
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